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Informationen GEMA-Online-Portal

Die Erstellung Ihrer Zugangsdaten für das Online-Portal steckt in den Endzügen. In den nächsten Tagen erhalten Sie Ihre Zugangsdaten für das Online-Portal der GEMA. In zwei Schreiben werden Kundennummer und Ihr individueller Code versendet. Diese Daten ermöglichen die Registrierung im Online-Portal. 

Hilfen und Schulungsangebote:
Als Hilfestellung bietet die GEMA für die Chöre aus den DCV-Mitgliedsverbänden einen vereinfachten Zugang über eine eigens erstellte Landingpage an, die direkt zum richtigen Tarif im GEMA-Portal führt: https://www.gema.de/de/musiknutzer/branchen/chorverband-dcv

Zudem erklärt auch eine „Schritt-für-Schritt“-Anleitung den Anmeldeprozess im Portal ausführlich und gibt Tipps und Hilfestellungen. Eine Kurzinformation finden Sie ebenfalls online. Bitte beachten Sie, dass die Veranstaltungen weiterhin im Nachhinein gemeldet werden.

Die GEMA bietet außerdem exklusiv zum Start der Online-Meldungen Portal-Schulungen für Chöre an, die Termine können Sie der angehängten Datei entnehmen (Anmeldung unter dem Link unten auf der Seite oder unter: https://webinare.gema.de/de/webinar-choere/registration/).

Quelle: Badischer Chorverband

GEMA-Meldung: Bereit für den Umstieg

Die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) sorgt in Deutschland dafür, dass Komponist:innen, Textdichter:innen, Musikverleger:innen beziehungsweise deren Rechtsnachfolger:innen bei einer Nutzung ihrer Werke nicht leer ausgehen. Sie überträgt die Nutzungsrechte an den Veranstalter gegen Zahlung einer entsprechenden Vergütung, die sie dann nach Abzug der Verwaltungskosten an die betroffenen Urheber:innen abführt. Auch Chöre nutzen bei ihren Konzerten und Veranstaltungen regelmäßig Werke des GEMA-Repertoires und sind dabei zu einer Meldung verpflichtet, die ab Januar 2025 direkt über das Portal der GEMA erfolgen muss. Das Wichtigste wird hier erläutert.

Wovon profitieren DCV-Mitglieder?
Der Deutsche Chorverband hat mit der GEMA einen Gesamtvertrag geschlossen. Die GEMA gewährt für alle lizenzpflichtigen Musiknutzungen durch Mitglieder des DCV, also alle Mitgliedsvereine, Chöre, Kreischorverbände, Chorbezirke und Sängergruppen, einen Nachlass von 20 Prozent auf die Vergütungssätze für Chorische und Gesellige Veranstaltungen mit Live- und/oder Tonträgerwiedergabe. Der Nachlass gilt auch für Hintergrundmusik ohne Veranstaltungscharakter mittels Radio, Fernseher oder Tonträger, soweit sie ordnungsgemäß angemeldet sind. Zusätzlich wird ein pauschaler Kulturrabatt in Höhe von 15 Prozent für Chorische Veranstaltungen auf die Tarife U-K und U-V eingeräumt.
Für die Produktion von Tonträgern (CDs oder DVDs) und ab 2025 auch für die Musikwiedergabe im Internet gelten die üblichen Tarife der GEMA, hierfür werden keine Nachlässe gewährt.

Was ist ab 2025 neu bei der GEMA-Meldung?
Zur Meldung ihrer Chorveranstaltungen nutzen alle Chöre ab Januar 2025 das GEMA-Onlineportal. Darüber werden zukünftig sowohl alle Chorischen Veranstaltungen als auch die Geselligen Veranstaltungen angemeldet. Die Registrierung erfolgt unter www.gema.de/portal. Nach der Auswahl des richtigen Tarifes und Eingabe aller notwendigen Daten erfolgt die Berechnung der korrekten Lizenz. Ebenso wird die Setlist online mit eingereicht. Alle Veranstaltungen, Lizenzen und Rechnungen der Vergangenheit werden im GEMA-Account des Vereins archiviert. Auch Setlist-Vorlagen mit Repertoire können gespeichert und wiederverwendet werden. Korrekturen und Änderungen der Meldungen erfolgen ebenfalls im Portal.

Was müssen Chöre beachten und tun?
Die Chöre aus den DCV-Mitgliedsverbänden erhalten die Zugangsdaten für die Nutzung des Portals per Post von der GEMA selbst. Mit diesen individuellen Zugangsdaten ist eine erstmalige Registrierung und Portalnutzung möglich. Sofern noch keine Kundennummer und individueller Code per Schreiben vorliegen, ist übergangsweise bis zum 30. Juni 2025 auch die bisherige Meldeweise möglich.
Für alle Meldungen gelten grundsätzlich die Fristen der GEMA – das bedeutet, bis zum Ende des Folgemonats nach einer Veranstaltung muss diese bei der GEMA auch gemeldet sein. Setlisten müssen spätestens sechs Wochen nach der Veranstaltung eingereicht werden. Die DCV-Mitgliedsverbände haben darüber hinaus teilweise andere Regelungen, über die sich Chöre bei ihrem jeweiligen Verband informieren sollten.

Welche Hilfen und Tipps gibt es?
Auf einer extra für den DCV erstellten Website der GEMA finden Mitglieder nähere Informationen und vor allem den direkten Weg zum richtigen Tarif. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung erklärt dort auch den Anmeldeprozess im Portal ausführlich und gibt weitere Tipps und Hilfestellungen.
Außerdem bietet die GEMA exklusiv für DCV-Mitglieder ab Januar Webinare an, in denen die GEMA-Meldung über das Portal anschaulich erläutert wird. Die Termine und Anmeldemöglichkeiten finden sich dann ebenfalls über die DCV-Seite der GEMA unter www.gema.de/de/musiknutzer/branchen/chorverband-dcv.
Fragen zum GEMA-Online Portal werden im Hilfecenter der GEMA beantwortet unter www.gema.de/de/hilfe/musiknutzer. Für Anliegen, die die Regelungen im eigenen Verband betreffen, wenden sich Chöre direkt an ihren DCV-Mitgliedsverband.

Weitere Infos:
www.gema.de/de/musiknutzer/branchen/chorverband-dcv

Quelle: "Chorzeit" Nr. 122 Januar 2025