Bestandsmeldung
Als Mitgliedsverein sind Sie verpflichtet, die Daten aktuell zu halten. Vereins- und Funktionärsdaten können jederzeit gepflegt werden.
Die Bestandserhebung dient der Aktualisierung der Mitglieder-Zahlen. Sie ist verpflichtend für jedes Mitglied des Badischen Chorverbandes und jährlich in der Zeit vom 01.12. bis zum 31.01. des Folgejahres durchzuführen.
Ausführliche Informationen erhalten Sie hier:
http://www.badischerchorverband.de/Bestandsportal/Bestandserhebung/
Das BCV-Bestandsportal erreichen Sie hierüber:
https://bcv.intelliverband.de/