Förderungen
Hier stellen wir Ihnen Fördermöglichkeiten für Chöre und Vereine vor.
Dies erfolgt nach bestem Wissen aber ohne Anspruch auf Vollständigkeit, ohne Gewährleistung und unter Haftungsausschluss. Vergabebedingungen können sich kurzfristig ändern, weshalb die Aktualität nicht garantiert werden kann.
IMPULS - Förderung der Amateurmusik
Countdown für Amateurmusikensembles in ländlichen und strukturschwachen Räumen
Noch bis 31.12.22 Chance auf IMPULS-Förderung nutzen! Bis zum 31.12.22 haben Amateurmusikensembles aus ländlichen und strukturschwachen urbanen Räumen in ganz Deutschland die Chance, ebenfalls eine IMPULS-Förderung für ihr Projekt zu beantragen. Der Countdown läuft! Alle Informationen unter impuls.bmco.de
Mission Statement
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien stellt mit dem Förderprogramm IMPULS knapp 20 Millionen Euro für die Amateurmusik in ländlichen Räumen und weitere 7,5 Millionen Euro für Kreisverbände in ländlichen Räumen und Ensembles in strukturschwachen urbanen Räumen bereit. Die Förderung soll die Ensembles zur schnellen Wiederaufnahme der Proben- und Konzerttätigkeit befähigen und Unterstützung in den Bereichen (Wieder-)Gewinnung von Mitgliedern und Digitalität leisten.
Förderprogramm IMPULS wird erweitert
Das Förderprogramm IMPULS des Bundesmusikverband Chor & Orchester e.V. (BMCO) wird erweitert und der Antragszeitraum verlängert.
Förderanträge können nun laufend bis 31. Dezember 2022 gestellt werden.
Im Zuge der Erweiterung gibt es folgende wesentlichen Neuerungen:
- Antragsberechtigt sind neben Amateurmusikensembles aus ländlichen Räumen (Kommunen von maximal 35.000 Einwohner*innen) nun auch Ensembles aus strukturschwachen urbanen Räumen (mehr als 35.000 Einwohner*innen)
- Das Förderprogramm wird für Kreisverbände geöffnet: Antragsberechtigt sind Kreisverbände, wenn ihr Projekt mindestens 10 Mitgliedsensembles zugutekommt.
- Erhöhung der Fördersumme: Eine Förderung mit bis zu 20.000 Euro Zuschuss sind pro Projekt möglich
- Ensembles können zweimal eine Projektförderung erhalten, d.h. wenn ein Ensemble schon einmal von IMPULS gefördert wurde, kann es sich ein weiteres Mal bewerben. Wichtig hierbei ist, dass es sich nicht um dasselbe Projekt handelt.
- Das Förderprogramm wurde um ein Fördermodul erweitert. Neu ist nun das „Fördermodul D: Luftfilter“ - in welchem die Anschaffung mobiler Luftfilteranlagen, um Proben oder Aufführungen in kleinen, schlecht lüftbaren Räumen zu ermöglichen, gefördert wird. Anschaffungskosten pro Gerät bis zur Höhe von 2.950 EUR (brutto) sind zuwendungsfähig, maximal jedoch zwei Anschaffungen pro Antragsteller.
Bereitgestellt werden die Mittel von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) im Rahmen des Rettungsprogramms NEUSTART KULTUR. Der Bundesmusikverband Chor & Orchester e.V. (BMCO) setzt das Förderprogramm IMPULS im Auftrag der BKM um.
Impuls unterstützt Projektanträge aus folgenden vier Modulen:
• Modul A: Kreativ neustarten: Neue Kooperation schaffen und ausbauen – innovative Proben- und Aufführungsformen – immaterielles Kulturerbe
• Modul B: Mitglieder (wieder)gewinnen: Neugierig machen – Ausprobieren – Ansprache
• Modul C: Strukturen stärken: Vereine zukunftsfähig gestalten – Digitalisierung – Weiterbildung
• Modul D: Luftfilter: Anschaffung mobiler Luftfilter
Beratung und Hilfe bei der Antragsstellung gibt es beim Projektteam des IMPULS-Förderprogramms unter der Hotline 07425/32 88 06 – 80 (Sprechzeiten: Mo – Mi und Fr 10 – 16 Uhr, Do 10 – 20 Uhr),
E-Mail: impuls@bundesmusikverband.de
Digitale Infoveranstaltungen zum Förderprogramm finden am 09. August und 13. September jeweils von 17:30 – 18:30 Uhr statt.
Weitere Informationen zum Programm (u.a. Beispiele der bisher geförderten Projekte), zu der Antragsstellung sowie zu den Infoveranstaltungen (Anmeldung) unter: https://impuls.bundesmusikverband.de
NEUSTART AMATEURMUSIK
Mit dem 01.11.2022 gibt es neue Fördergrundsätze für das Förderprogramm NEUSTART AMATEURMUSIK, nach denen Sie ab sofort Ihre Anträge stellen können.
Die NEUSTART Projektförderung – kurz und knapp:
- dient der Wiederbelebung der amateurmusikalischen Arbeit
- Förderung von kreativen Projektideen
- Projektidee soll ermutigend und beispielgebend für andere Ensembles wirken und modellhaft zur Nachahmung animieren
- Förderung von Projekten mit neuen methodischen Ansätzen (partizipative Einbindung, Zukunftswerkstätten, Ensemblecoachings, neue Perspektiven und Entwicklungen)
- Projektidee ist eine Abweichung vom „Regelbetrieb“, d.h. das Projekt muss die Umsetzung von etwas Neuem für das Ensemble sein
Kreis- und Diözesanverbände:
- Antragsberechtigung gilt für Verbände, bei denen die direkt musizierenden Vereine Mitglied sind (sollte z.B. ein Landesverband direkt musizierende Mitglieder haben, wäre dieser auch antragsberechtigt)
- Diözesanverbände sind Kreisverbänden gleichzustellen; eine Bestätigung des kirchlichen Trägers ist beizufügen
- alle Ensembles, die im Projekt beteiligt sind, müssen formal den Antragskriterien entsprechen – hierzu ist eine entsprechende Liste hochzuladen, die den Ensemblenamen, die PLZ & den Ort sowie die Gesellschaftsform und das Gründungsjahr der beteiligten Ensembles enthalten muss
- das Projekt muss den Ensembles direkt zugutekommen; bei der Projektbeschreibung muss erläutert werden, wie diese 10 Mitgliedsensembles von dem Projekt profitieren
- Die Mittel dürfen nicht weitergeleitet werden; der Kreis-/Diözesanverband muss die Mittel selbst verwalten und das Projekt abrechnen.
hier Download Fördergrundsätze
Amateurmusikfonds kommt
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat in seiner Bereinigungssitzung am 10. November 2022 die Einrichtung eines Amateurmusikfonds in Höhe von 5 Mio. EUR beschlossen.
Für die über 14,3 Millionen Menschen, die in Deutschland in ihrer Freizeit Musik machen, ist der Amateurmusikfonds ein historischer Meilenstein: Er ist ein wichtiges Element, um die Strukturen der Amateurmusik nach der Corona-Pandemie in der Fläche zu sichern.
Der Bundesmusikverband Chor & Orchester (BMCO) dankt besonders den haushaltspolitischen Sprechern der Ampel-Koalition Dennis Rohde (SPD), Sven-Christian Kindler (Bündnis 90/DIE GRÜNE) und Otto Fricke (FDP), die den Amateurmusikfonds als gemeinsames Projekt in der Bereinigungssitzung beantragt und beschlossen haben.
Der BMCO bedankt sich zudem für die fachliche und politische Unterstützung durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Frau Kulturstaatsministerin Claudia Roth, sowie ihren ganzen Mitarbeiterstab.
Der BMCO hatte sich als Dachverband der Amateurmusik in den letzten Jahren intensiv für eine solche Bundesförderung der Musik in der Breite eingesetzt. Der Fonds ist darauf ausgelegt, die bedeutende Chor- und Orchesterlandschaft in Deutschland substantiell und nachhaltig zu fördern. Damit schließt der Amateurmusikfonds eine Lücke der bisher bestehenden Bundeskulturfonds, die die Förderung der musikalischen Breitenkultur bisher nicht vorsahen.
Dazu Benjamin Strasser MdB, Präsident des Bundesmusikverbands Chor & Orchester e.V.:
„Die Einrichtung eines Amateurmusikfonds ist ein großartiger Erfolg. Dahinter steht das Bekenntnis der Bundesregierung für die Musik- und Kulturförderung in ihrer ganzen Vielfalt. Der Amateurmusikfonds stellt eine gezielte Mehrinvestition in den sozialen Zusammenhalt dar und ermöglicht, dass auch zukünftig mehr als 14,3 Millionen Menschen in ihrer Freizeit musizieren können. Diese nachhaltig angelegte Förderung legt den Grundstein für eine Reihe wegweisender Zukunftsprojekte: Wir werden den vielen Chören und Orchester weiterhin konkrete Service- und Beratungsleistungen anbieten können. Wir werden noch intensiver den künstlerischen Nachwuchs fördern, das Ehrenamt entlasten und die musikalische Arbeit in der Fläche ganz neu denken. Der Amateurmusikfonds wird besonders im ländlichen Raum oder strukturschwachen Regionen wichtige Impulse setzen und einen Beitrag zu gleichwertigen Lebensverhältnissen leisten.“
Der Bundesmusikverband soll verantwortlich für die Verwaltung der zusätzlichen Finanzmittel werden. Er wird nun die verwaltungsmäßige Abstimmung mit dem Bund beginnen, um den Amateurmusikfonds zeitnah mit Leben zu füllen.
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Weitere Informationen zum Amateurmusikfonds:
Die Bundesrepublik Deutschland verfügt in ihrer Vielfalt und Größe über eine weltweit einzigartige Amateurmusikszene. Gemäß Musikinformationszentrum musizieren in Deutschland über 14,3 Millionen Menschen in über 100.000 Ensembles in ihrer Freizeit. Bei den verschiedenen Bundeskulturfonds, die mit jeweils 2 Mio. EUR pro Jahr ausgestattet sind, war die Amateurmusik bisher nicht antragsberechtigt. Mit der Schaffung eines Amateurmusikfonds bekennen sich die Abgeordneten nun zur kulturellen Vielfalt und der Verantwortung für das Immaterielle Kulturerbe Amateurmusik. Der Amateurmusikfonds ermöglicht die weitere Entwicklung von kreativer Vielfalt, die Rettung des künstlerischen Nachwuchses und erkennt die ehrenamtlichen Leistungen des vielfach vereinsgetragenen Amateurmusizierens an, das über die musikalische Arbeit hinaus die Gesellschaft über alle gesellschaftlichen Milieus hinweg verbindet und sozialen Zusammenhalt stiftet.
Zusätzliche Informationen zum Konzept Amateurmusikfonds finden Sie hier.
Für OMCV und Vereine wurde Landes-Förderung bewilligt
Auf ein schönes Weihnachtsgeschenk können sich einige Chöre des OMCV freuen. Unser Sammelantrag mit Investitionswünschen einiger Mitgliedsvereine wurde genehmigt und wir haben eine Zusage für eine Landeszuwendung in Höhe von EUR 17.680 erhalten. Die eingereichten Maßnahmen der Vereine
Gesangverein Tumringen
Kinder- und Jugendchor Lörrach
Männerchor Grenzach
Rockchor Ötlingen
Singkreis Ötlingen
TonArt Nollingen
Obermarkgräfler Chorverband
werden gefördert im Impulsprogramm "Kultur nach Corona" des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg. Durch die Bezuschussung u.a. für CO2-Messgeräte, Luftreiniger, Präsentationstechnik, etc. wird es möglich werden Chorproben, Auftritte oder Tagungen wieder sicherer zu machen.
Pressebericht 24.01.2022 "Kultur trotzt Corona"
Kultur nach Corona
Land unterstützt Chorgesang im Kreis Lörrach mit knapp 18.000 Euro
Von Thomas Loisl Mink
Mo, 24. Januar 2022 um 06:30 Uhr
Obermarkgräfler Chorverband und Vereine nutzen die Förderung des Landes für Anschaffungen, die einen sicheren Chorbetrieb in der Corona-Pandemie ermöglichen.
Der Obermarkgräfler Chorverband hat für sich und sechs seiner Mitgliedsvereine insgesamt 17. 680 Euro vom Land Baden-Württemberg erhalten. Das Land unterstützt damit die Amateurmusik in der Zeit der Pandemie und fördert Anschaffungen, die dazu dienen sollen, auch in Pandemiezeiten Vereinsaktivitäten zu ermöglichen.
"Wir freuen uns sehr über diese Förderung", sagt Präsident Erhard Zeh. Im Moment ist der Verband damit beschäftigt, die Förderung und Anschaffungen zu bearbeiten. Finanziell unterstützt werden ganz gezielt Investitionen, die in Zusammenhang mit Corona stehen. Dazu gehören etwa technische Ausrüstungen für Freiluftveranstaltungen wie Licht- und Tontechnik, aber auch Beamer, um parallele Chorproben in verschiedenen Räumen zu ermöglichen. Zweimal wurden auch E-Pianos für die Bezuschussung beantragt. Instrumente waren eigentlich ausgeschlossen, doch weil die Chöre coronabedingt aus ihrem angestammten Probelokal in größere Räume ausweichen und Konzerte ins Freie verlegen mussten, war es möglich, ein transportables Piano in den Antrag aufzunehmen.
Ein Laptop wurde bezuschusst sowie drei Beamer, einer für den Verband und zwei für Mitgliedsvereine. Auch professionelle Lüftungsgeräte für größere Räume werden angeschafft, von denen eines zwischen 2500 und 3000 Euro kostet. Der Obermarkgräfler Chorverband selbst wird eine transportable Leinwand und mehrere CO2-Messgeräte anschaffen. Letztere stellt der Verband den Mitgliedsvereinen zur Verfügung. "Die Angabe, wie viel Kohlendioxid im Raum ist, dürfte parallel sein zur Konzentration der Aerosole", sagt Zeh. Damit lässt sich also feststellen, wann es an der Zeit ist zu lüften.
Nicht ganz einfach war die Antragstellung, weil eine Mindestfördersumme von 10.000 Euro vorgegeben war. Einzelne Chöre planen kaum eine Investition in dieser Höhe. Zu berücksichtigen war auch, dass nur 80 Prozent der anfallenden Kosten gefördert wurden, 20 Prozent muss der Verein selbst aufbringen. Deshalb hat der Obermarkgräfler Chorverband die Anträge der Mitgliedsvereine gesammelt und einen gemeinsamen Antrag gestellt, berichtet Erhard Zeh. "Aber das hat gut funktioniert, und diese Förderung ist eine tolle Sache", stellt er fest. Vielleicht wäre die Resonanz etwas größer gewesen, wenn die Antragsfrist etwas langfristiger gewesen wäre, meint er. Förderungen aus dem Landesprogramm erhalten nun der Gesangverein Tumringen, der Kinder- und Jugendchor Lörrach, der Männerchor Grenzach, der Rockchor und der Singkreis Ötlingen, TonArt Nollingen sowie der Obermarkgräfler Chorverband selbst.
Insgesamt hat das Land Baden-Württemberg mit dem Investitionsprogramm "Kultur trotz Corona" knapp 2,5 Millionen Euro ausgeschüttet. Damit soll ein sicherer Probe- und Spielbetrieb für die Vereine ermöglicht werden. Tatsächlich leidet die Aktivität der Chöre aber wieder sehr stark unter den Corona-Einschränkungen. Seit man sich vor der Chorprobe testen lassen musste und dann auch noch nur mit Maske singen durfte, haben die meisten Chöre aufgehört zu proben, berichtet Zeh. "Das zermürbt, und weil viele unserer Mitglieder zwischen 70 und 80 Jahre alt sind, kann es gut sein, dass der eine oder andere das zum Anlass nimmt, ganz aufzuhören", vermutet er.
Mitglieder des OMCV erhielten finanzielle Unterstützung
Mitglied im OMCV (Obermarkgräfler Chorverband e.V.) zu sein lohnt sich auch finanziell. Über den Verband wurde an unsere 42 bzw. 43 Mitgliedsvereine folgende Fördermittel ausgeschüttet:
Im Jahre 2020: EUR
BCV Chorleiterförderung 2020: 21.000
BCV Übernahme GEMA-Gebühren 2.013
OMCV Förderzuschuss 1.680
Land BW Corona-Hilfe 40.800
TOTAL 2020 65.493
bis heute in 2021: EUR
BCV Chorleiterförderung 2021: 21.500
BCV Übernahme GEMA-Gebühren noch offen
OMCV Förderzuschuss 5.210
Landesförderung "Kultur nach Corona" 17.680
Land BW Corona-Hilfe 41.000
Zwischenstand bis 15.12.2021 85.390
